Energieberatung für Sanierungskonzept, Sanierungsfahrplan oder Neubau eines energieeffizienten Nichtwohngebäudes und Orientierungsberatung für Energiespar-Contracting
Fördersatz:
max. 80 % der Beratungskosten
förderfähige Kosten:
max. 6.000 € im Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
max. 8.000 € im Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
max. 10.000 € im Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
3.500 € des Nettohonorars bei einer Nutzungszone,
bis 15.000 € bei 13 oder mehr Nutzungszonen
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Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, bei der Errichtung von Effizienzgebäuden und energetischen Sanierungen bei denen eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Fördersatz:
max. 50 % der förderfähigen Kosten
Förderfähige Kosten:
Bei Einzelmaßnahmen (BEG EM): max. 5 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NGF) (insgesamt max. 20.000 € pro Vorhaben).
Bei Nichtwohngebäuden (BEG NWG): max. 10 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche (max. 40.000 € pro Vorhaben).
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Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen)
Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Smart Home, Raumkühlung)
Heizungsanlagen (Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, innovative Heizanlagen, EE-Hybridheizungen, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)
Heizungsoptimierung
Fachplanung und Baubegleitung
Fördersatz:
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
10 - 25 % für Maßnahmen an der Heizungsanlage
50 % Fachplanung und Baubegleitung
Förderfähige Kosten:
max. 5 Mio. € (brutto)
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Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden inkl. Denkmäler
Fördersatz:
zinsvergünstigter Kredit mit max. 20 % Tilgungszuschuss
förderfähige Kosten:
max. 10 Mio. €
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Einbau in neue oder bestehende Gebäude, Wartung und Energieberatung
Fördersatz:
Grundförderung: Festbetrag in Höhe von 6.800 €; Zusatzförderung: leistungsabhängiger Betrag von 550 € je angefangene 100 W elektrischer Leistung für die Leistungsklassen 0,25 – 5,0 kW
Förderfähige Kosten:
max. 34.300 €
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Anreizung von Investitionen in Serielle Sanierungen. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung neuartiger Verfahren und Komponenten zur Seriellen Sanierung sowie die Etablierung neuer Sanierungsverfahren am Markt.
Fördersatz:
max. 60 % der förderfähigen Kosten in Modul I: Förderung von Durchführbarkeits- und Machbarkeitsstudien
max. 55 % in Modul II: Förderung der Forschung und Entwicklung serieller Sanierungskomponenten und die Förderung der Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte
max. 20 % in Modul III: Förderung des Aufbaus/der Erweiterung von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten
Förderfähige Kosten:
max. 150.000 € in Modul I
max. 5 Mio. € in Modul II
max. 2 Mio. € in Modul III
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Weitere Informationen
In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.