Zusätzliche Maßnahmen bei elektronischen Geräten
Für die Verwaltung der Mitglieder ist die Nutzung eines Computers während der gesamten Betriebszeit notwendig. Weitere elektronische Geräte wie Getränkeautomaten müssen stets in Betrieb sein, nicht jedoch in vollem Umfang. Nach Betriebsschluss sollten alle elektronischen Geräte von Mitarbeitenden abgestellt werden, doch auch hierbei gilt es einige Punkte zu beachten.